Gottesdienst und Seelsorge im Trauerfall

Wenn ein Mensch stirbt, setzt oft schnell eine große Geschäftigkeit ein. Wir möchten Sie ermutigen, sich nicht hetzen zu lassen, sondern in Ruhe Schritt für Schritt den Weg des Abschieds, der Erinnerung und der Trauer zu gehen.
Wir Christinnen und Christen hoffen auf ein neues Leben nach dem Tod und vertrauen auf die Güte Gottes. Das gibt uns in aller Trauer einen Halt.

Wenn ein Gemeindeglied aus unserer Gemeinde stirbt, nimmt in der Regel das Bestattungsinstitut mit dem zuständigen Pfarramt Verbindung auf und klärt zwischen Angehörigen, Friedhofsamt und Pfarramt den Zeitpunkt der Trauerfeier. Sie können gerne auch direkt auf uns zukommen. Eine Trauerfeier kann erst dann fest terminiert werden, wenn von Gemeindebüro oder Pfarrer/in eine direkte Zusage vorliegt. Auch übers Wochenende garantieren wir Ihnen - ggf. über Anrufbeantworter und Rückruf - eine Erreichbarkeit innerhalb von 12 Stunden.

Zwischen dem Eintritt des Todes und der Beerdigung müssen - auch um alles gut vorbereiten zu können - in der Regel drei Tage vergehen.

Das Trauergespräch - bei Ihnen zuhause oder im Pfarrhaus - ist ein erster Ruhepunkt auf dem Trauerweg. Wir fragen nach den letzten Tagen, geben der Trauer Raum, vergegenwärtigen uns die Lebensgeschichte des oder der Verstorbenen und bereiten uns auf den Trauergottesdienst vor. Wir fragen auch, ob Konfirmations- oder Trauspruch des/der Verstorbenen bekannt sind oder andere (Bibel)-Texte, die dem/der Verstorbenen wichtig waren und suchen miteinander nach geeigneten Liedern. Manche Angehörige bringen auch ein Foto des/der Verstorbenen mit.

Im Falle einer Feuerbestattung können Sie Ihre/n Pfarrer/in bitten, auch die Beisetzung der Urne zu begleiten.

Im Gottesdienst - meist am Sonntag nach der Beerdigung - gedenken wir im Fürbittgebet an den oder die Verstorbene/n.

Am Totensonntag (eine Woche vor dem 1. Advent) werden die Namen aller verstorbenen Gemeindeglieder des letzten Kirchenjahres im Gottesdienst verlesen und vor Gott gebracht.

In der Zeit nach der Beerdigung sind wir als Pfarrer für unsere trauernden Gemeindeglieder besonders ansprechbar. Bitte kommen Sie auf uns zu!

Für den Dienst des Pfarrers/der Pfarrerin bei der Beerdigung entstehen keine Kosten.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, wird auch nicht kirchlich beerdigt. Bitte bedenken Sie das, wenn Sie über einen Austritt nachdenken und besprechen Sie dies auch mit Ihren Angehörigen.

Ihre Ansprechpartner

Pfarramt 1 (Pfarrerin Ursula Pelkner, Tel. 920 190 20) ist zuständig für die Eislinger Gemeindeglieder, die im Seelsorgebezirk 1 wohnen. Dazu gehört das Gebiet nördlich der Salacher Straße bis zur Hauptstraße bzw. Hohenstaufenstraße, einschließlich der Leibnizstraße.

Pfarramt 2 (Pfarrer Rainer Kittel, Tel. 01520 4205032)  ist zuständig für die Gemeindeglieder, die im Seelsorgebezirk 2 wohnen. Dazu gehört das Gebiet südlich der Salacher Straße, sowie westlich und nördlich der Hauptstraße bzw. Hohenstaufenstraße einschließlich derselben, Eschenbäche und Krummwälden. 
Pfarrer Kittel ist auch für die Ottenbacher Gemeindeglieder zuständig.